Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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04.05.2020
Was viele erhofften ist seit Samstag nunmehr offiziell. Mit Inkrafttreten der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt haben Kirchgemeinden wieder das Recht erhalten, ihre Belange eigenständig zu organisieren. "Wir geben die Verantwortung in diese Bereiche zurück, sie definieren die Hygienestandards selbst und tragen die Verantwortung.", sagte Ministerpräsident Rainer Haseloff zur Entscheidung der Landesregierung.
Wann und wie dies geschieht, entscheiden die jeweiligen Gemeindekirchenräte anhand der aktuellen Situation vor Ort. Natürlich sind dabei die in einer Rundverfügung des Landeskirchenamtes aufgeführten Hygienebestimmungen zu beachten. Für deren Umsetzung sind die Gemeindekirchenräte verantwortlich. Laut Rundverfügung sollen unter anderem Gottesdienste maximal 30 Minuten dauern, Mund-Nase-Bedeckungen getragen und auf Gesang verzichtet werden sowie Abstände zwischen den Besuchern mindestens 1,50 Meter betragen. Listen von den Teilnehmenden am Gottesdienst sollen – zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten – erstellt und vier Wochen aufbewahrt werden. Auch sind im Sinne der Rundverfügung in der wärmeren Jahreszeit verstärkt Gottesdienste unter freien Himmel als eine mögliche Alternative in den Blick zu nehmen.
Vieles, was in den zurückliegenden Wochen nur auf virtueller Ebene oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel möglich war, normalisiert sich Schritt für Schritt. Einige neue Formate werden die Zeit überdauern und ihren Platz im Gemeindeleben finden. Superintendent Hans-Jürgen Kant in einem Brief an die Gemeinden: „Ich wünsche Ihnen Mut und gute Gestaltungsideen für die Zeit, die nun vor uns liegt. Ich setze bei allem, was Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Kirchenälteste tun, auf Ihren Verstand und auf Ihre kluge Freiheit als Christenmenschen.“