Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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18.01.2025
Mit der Informationsveranstaltung im Bereich Ost startete am zurückliegenden Mittwoch der Anhörungsprozess zum Stellenplan 2035 des Kirchenkreises Halle-Saalkreis. Die vier Stationen umfassenden Tour soll in den drei neu entstehenden Landregionen sowie gebündelt für das Stadtgebiet über die Veränderungen im Stellenzuschnitt und strukturelle Anpassungen informieren. Zum Ersttermin in der Grundschule Oppin waren die beiden Vorsitzenden des Ausschusses Hans-Jürgen Kant und Werner Meyknecht sowie der Präses der Kreissynode Mark Udo Born anwesend.
Im Zentrum der Informationsveranstaltung stand eine Präsentation des Landsberger Pfarrers Meyknecht. Unterbrochen wurden die einzelnen inhaltlichen Abschnitte für Rückfragen und Austausch. Gleich zu Beginn verdeutlichte Meyknecht, dass - bedingt durch zurückgehende Mitgliederzahlen - auch die Zahl der finanzierbaren Mitarbeitenden weiter abschmelzen wird. Ein „Weiterso“ unter Ausdehnung der Pfarrbereiche ist nicht mehr möglich. Selbst wenn es in den kommenden Jahren keine aktiven Austrittsersuchen mehr gäbe, würde dies den Mitgliederschwund lediglich in seiner Geschwindigkeit reduzieren. Aufhalten würde es diesen Prozess – so zumindest die erwartbaren Zahlen zu getauften und verstorbenen Mitgliedern – nicht. Daher bedarf es nicht nur eines (sozialverträglichen) Abbaus an hauptamtlichen Verkündigungsmitarbeitenden, sondern auch struktureller Veränderungen inklusive anderer Formen der Zusammenarbeit.
„Sind Einwendungen gegen den Entwurf überhaupt noch sinnvoll?“ Getragen war diese Frage weniger von Resignation als vielmehr von Anerkennung für den „sehr durchdachten Entwurf des Ausschusses“. In seiner Reaktion darauf versicherte der Vorsitzende des Struktur- und Stellenplanausschusses Kant, dass das Gremium für jede Anregung oder Alternativvorschläge dankbar sei und diese auch prüfen werde.
Diese Zusicherung aufgreifend nutzte ein Teilnehmer aus dem Gemeindebereich Reideburg und Büschdorf die Gelegenheit, um die den bestehenden Zuschnitt des Pfarrbereiches kritisch zu hinterfragen. „Es ist immer schwierig, wenn wir vorhandene Sozialraumgrenzen ignorieren“, gab er zu bedenken.
Auch mögliche Logiken der künftigen Zusammenarbeit zwischen hauptamtlichen Mitarbeitenden wurden hinterfragt. So hakte ein Teilnehmer aus Osmünde nach, ob es zu den Überlegungen des Ausschusses bereits Erfahrungen anderen Ortens gäbe und welche Auswirkungen es hätte, „wenn der gabenorientierte Ansatz nicht funktioniert“. In seiner Antwort darauf unterstrich Meyknecht (parallel zu seinem Hinweis auf den Erprobungsraum im Kirchenkreis Gera), dass es weitaus mehr Formen der Teamzusammenarbeit gäbe, als nur das eine skizzierte Modell. So verwies er beispielhaft auf die von ihm und Marie Zieme praktizierte Variante vordefinierter Zeiträume (Abend in der Woche vs. Wochenend-Dienste). Aber auch dies, so der Landsberger Seelsorger ergänzend, sei nur eine Variante und vieles sei denkbar.
Dezidiert auf den künftigen Bereich Ost bezogen wurde zu bedenken gegeben, dass es durch die beabsichtigte Kürzung im Bereich der Gemeindepädagogik zu langen Fahrwegen – entweder für die dann aktiven Pädagogen oder Eltern/ Kinder - käme. Dankbar wurde dieser Hinweis aufgegriffen, da er noch einmal die Notwendigkeit neuer Formen der Zusammenarbeit verdeutliche – auch in Verbindung zum Ehrenamt (Anmerkung der Redaktion). Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass auch das Pfarramt bereits jetzt gemeindepädagogische Elemente bediene.
Abschließend wurde um Klärung hinsichtlich des Umsetzungszeitraums der vorgestellten personellen als auch strukturellen Änderungen gebeten. Dabei wurde der Prozesscharakter des Struktur- und Stellenplans 2035 betont und auf den Zehnjahreszeitraum verwiesen. Unter Beachtung der Sozialverträglichkeit werden innerhalb dieser Dekade einzelne, insbesondere personelle Änderungen schrittweise umgesetzt. Einige der strukturellen Änderungen, wie zum Beispiel der Übergang von Regionen mit Pfarrbereichen in Regionen ohne Parochie (ausgenommen die Region West), liegt laut Entwurf in den Händen der Akteure der neu zu bildenden Regionen. Genaue Angaben hierzu machen die unten aufgeführten Beschlussvorlagen sowie der Entwurf.
Unabhängig davon sind die Mitglieder des Ausschusses aber auch bereit, auf Einladung in die Gemeindekirchenräte zu kommen.
Durch die Anhörungen und die Aufnahme von Veränderungswünschen können sich die Beschlussvorlagen bis zur Kreissynode am 10. Mai 2025 noch verändern.
Dokumente zum Download:
241109_Entwurf_Stellenplan_2035