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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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10.12.2021

Brief des Superintendenten: Ergänzungen zur aktuellen Coronalage

In seinem diese Woche versandten Schreiben informierte Superintendent Hans-Jürgen Kant die Gemeindekirchräte welche Verschärfungen, aber auch Konstanten die neuerliche Coronalage mit sich bringt:

  1. Der Zugang zu Gottesdiensten ist nach Möglichkeit allen Menschen unabhängig von ihrem Impf- oder Teststatus zu ermöglichen. Werden vor Ort mehrere Christvespern am Heiligen Abend angeboten, ist es jedoch für einzelne Gottesdienste denkbar, strengere Regeln – von 3G bis 2G-PLUS – als Maßstab anzusetzen.
  2. Bei Konzerten bis zu 50 Menschen findet die 2G-Regel und bei bis zu 500 Menschen die 2G-PLUS-Regel Anwendung.
  3. Die 2G-Plus-Regel gilt auch für Chorproben. Eine Ausnahme bilden dabei Kinder- und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren. Da diese bis zum 17.12.2021 im bereich der Schule regelmäßig getestet werden, dürfen sie ohne Extra-Test am Chorbetrieb teilnehmen. Ab dem 18.12.2021 gilt dann aber auch für diese eine Testpflicht bis nach den Ferien (09.01.22).
  4. Für Kontrolle bzw. Durchführung der Testung ungeimpfter Mitarbeitender der Kirchengemeinde ist der jeweilige Gemeindekirchenrat zuständig. Mitarbeitende im Verkündigungsdienst (Pfarramt, Gemeindepädagogik, Kirchenmusik) werden durch den Kirchenkreis kontrolliert.

Um die Gemeinden für diesen zusätzlichen Aufwand zu entlasten, hat der Bau- und Finanzausschuss des Kirchenkreises befürwortet, den Gemeinden antragslos pro Gemeindeglied 1,50 Euro zu erstatten. Damit die Gesamtsumme in Höhe von ca. 42.000 Euro zur Auszahlung kommt, muss allerdings erst noch der Kreiskirchenrat am kommenden Montag diesem Votum zustimmen.

Wie im Schreiben der Superintendenten zu lesen war, lassen die Corona-Pandemie mit ihren Erkrankungen und Einschränkungen, den aufgeheizten Diskussionen und teilweise widersprüchlichen Verhaltensregeln auch Hans-Jürgen Kant nicht unbeeindruckt.

Das geistliche Oberhaupt ist nach eigener Aussage daher froh über jeden, der sich in dieser aktuellen Situation impfen lässt. „Mir geht es da wie den Mitgliedern unserer EKM-Landessynode, die in ihrem Beschluss festgehalten hat: Impfen ist auch ein Akt der Nächstenliebe. Menschen schützen damit nicht nur sich selbst, sondern auch die Schwachen in unserer Gesellschaft. […] Ich bin dankbar für jede Form, in der Christen ihren Nächsten im Blick behalten. Impfen gehört im Moment wohl dazu. Lassen Sie uns beieinander bleiben auf den Wegen durch den Advent“, schrieb Kant.

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