Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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26.11.2021
In Sachsen-Anhalt gilt auch künftig, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung in eigener Verantwortung mit verpflichtender Wirkung regeln. (§ 3 Abs. 4). In der Verbindung mit der aktuellen Rundverfügung der Landeskirche ergeben sich daraus folgende Dinge:
Die Gemeindekirchenräte entscheiden darüber, ob und wie Gottesdienste stattfinden. Es ist aber zu beachten, dass sich die Anzahl der zulässigen Besucherinnen und Besucher entsprechend des Kirchraumes und der vorhandenen Möglichkeiten zur Einhaltung der Abstandsregeln bestimmt. Ein Schutzkonzept ist vorzuhalten. Das Führen von Anwesenheitslisten wird empfohlen. Kein Gottesdienst sollte im Moment über 45 Minuten dauern, in der Regel eher kürzer sein.
Da bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 17.12.2021 Testungen in den Schulen erfolgen, sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, sofern sie symptomfrei sind, bei den Angeboten in diesem Arbeitsfeld bis dahin von der Testpflicht ausgenommen. Aus pädagogischen Gründen kann auch auf Abstandsregeln verzichtet werden. Die Anwesenheiten sind zu dokumentieren.
Für Krippenspielproben sind die Regelungen entsprechend anwendbar. Während Kinder und Jugendliche von der Testpflicht ausgenommen sind, gelten für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende die 3G-Zugangsregeln. Solange es keine angeordneten Einschränkungen aufgrund der Infektionszahlen gibt, können Krippenspielproben ohne Maske durchgeführt werden.
Singen wird in Sachsen-Anhalt mit 2 Meter Abstand vorgeschrieben. Es können die Regeln für das Singen in Chören (2-G-Plus) angewendet werden. Für die Aufführungen von Krippenspielen gelten die gottesdienstlichen Bestimmungen.
Instrumentalgruppen (auch Blasinstrumente) dürfen unter Einhaltung der 3-G-Regelung proben. Sie dürfen freiwillig das 2-G-Plus-Zugangsmodell anwenden.
Chöre dürfen ausschließlich unter der 2-G-Plus-Zugangsmodell proben und auftreten. Das Führen eines Anwesenheitsnachweises ist zusätzlich erforderlich. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben grundsätzlich weiterhin auch ohne Impfung und Testnachweis Zugang.
Reine Konzertveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen, im Freien mit bis zu 1000 Personen möglich. Voraussetzung ist die Anwendung des 2-G-Zugangsmodells. Die Zugangsberechtigung ist zu überprüfen. Ein Anwesenheitsnachweis ist erforderlich.
Sitzungen sind auf die notwendigen Dinge zu beschränken. Videokonferenzen mit Beschlussfassungen sind möglich.
Liebe Brüder und Schwestern,
heute wende ich mich an Euch mit einer Botschaft der Landessynode zum Impfen, das angesichts der steigenden Inzidenzzahlen für die Synode ein wichtiges und zentrales Thema war, zu dem sich die Kirche auch mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung klar positioniert hat.
Der folgende Beschluss der Landessynode dazu wurde als erste inhaltliche Botschaft aus der Synode von der EKM auf ihrer Homepage bereits veröffentlicht. „Impfen ist Nächstenliebe. Es ist ein Segen, dass es so schnell gelungen ist, Impfstoffe zu entwickeln. Impfungen haben vielen Menschen das Leben bewahrt. Für die Landessynode ist das Impfen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ausdruck aktiver christlicher Nächstenliebe. Sie dankt ausdrücklich allen, denen auf diese Weise das Wohlergehen anderer am Herzen liegt, die sich selbst haben impfen lassen und anderen diesen Weg immer aufs Neue versuchen nahezubringen.“
Superintendent Hans-Jürgen Kant in seinem heutigen Brief an die Gemeinden: „Bei allem, was geschieht: Gott kommt in unsere Welt und ich hoffe darauf, dass sich das, was jetzt gilt, verändern wird: Wer heute Angst um sein Leben oder seine Existenz hat, wird morgen getröstet sein. Wo heute noch Not ist, wird Freude sein. Was uneben war, wird gerade und wo Benachteiligung dominiert, wird Gerechtigkeit sein. Es wird eine Zeit nach den Bedrängungen jetzt geben und wir werden uns frei und leicht in den Armen liegen.“
Eindämmungsverordnung des Landes: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/01._Lesefassung_AEVO_der_15._SARS-CoV-2-EindV-AEndModus.pdf
Infos aus dem Krisenstab der Landeskirche inkl. Downloadlinks: https://www.ekmd.de/aktuell/corona/ekm-rundverfuegung-aktuelle-informationen-aus-dem-krisenstab.html