Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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15.01.2021
Gottesdienste sind unter Beachtung der vorgegebenen Hygienebedingungen und Einschränkungen der landeskirchlichen Rundverfügung weiterhin möglich. In bewährter Weise entscheiden wie bisher die Verantwortlichen in den Gemeinden, ob eine Durchführung verantwortbar ist.
Neu sind die Vorgaben der Landeskirche, die hinsichtlich der maximalen Höchstzahl an Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern jetzt auch die regionale Inzidenz in den Blick nimmt. Bei einer Zahl von über 200 wird empfohlen, die Gottesdienstteilnahme auf maximal 50 Menschen zu begrenzen, bei einer Zahl von über 300 dürfen nur noch maximal 25 Menschen teilnehmen. Für den gesamten Kirchenkreis bedeutet dies nach aktueller Sachlage (Stand 14.01.2021 um 11 Uhr), dass die Anzahl der Teilnehmer pro Gottesdienst auf höchstens 25 Besucherinnen und Besucher beschränkt ist.
Dort, wo Gottesdienste gefeiert werden, sind die Bedingungen in den Gemeinden vor, während und nach dem Gottesdienst so zu gestalteten, dass Infektionen bestmöglich verhindert werden:
Eine ganze Reihe der Gemeinden im Kirchenkreis führen schon jetzt keine Präsenzgottesdienste mehr durch. Mit für sie passenden Formaten werden aber Bemühungen unternommen, den Mangel zu mindern und dem Bedürfnis der Menschen nach geistlicher Stärkung nachzukommen:
Superintendent Hans-Jürgen Kant in seinem letzten Rundbrief an die Gemeinden:
„Gottesdienste und Andachten, geistliches Leben – das sind Lebensmittel, die ich als Christ und die wir als Gemeinschaft brauchen. Auch das stellvertretende Gebet der angesichts der Pandemie zusammengeschrumpften Gottesdienstgemeinde für unsere Gesellschaft bleibt wichtig. Deshalb: Nutzen sie bitte alle Möglichkeiten einschließlich Hausandachten, damit dies weiter geschieht und damit niemand geistlich verhungern muss.“