Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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21.10.2020
Ab morgen tritt nach Information der Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Dies wurde durch die verschärfte Infektionslage in Halle (mehr als 38 Infizierte pro 100.000 Einwohner) notwendig. Das hat zur Folge, dass bei allen Veranstaltungen und Gottesdiensten in den halleschen Kirchen und Gemeindehäusern ab morgen eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist. Das gilt auch dann, wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
Eine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt alle geplanten gottesdienstlichen und kulturellen Angebote abzusagen, gibt es allerdings noch nicht. Superintendent Hans-Jürgen Kant ermutigt die Gemeinden daher, „alle geplanten Veranstaltungen einschließlich der Gottesdienste fortzuführen.". In seinem Schreiben fordert er aber gleichzeitig die Gemeinden dazu auf, die jetzt notwendig gewordenen Auflagen strikt einzuhalten.