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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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12.11.2016

Herbstsynode - Umfassender Bericht

Am Samstag, d. 12. November 2016 startete pünktlich um 9:00 Uhr die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis. In der Halle-Neustädter Kirche eröffnete Dr. Johannes Thon von der Gemeinde Hohenthurm mit einem Gottesdienst die Herbsttagung des Kreiskirchenparlaments. 39 Synodale folgten der Einladung des Präsidiums nach Halle-Neustadt.

Schwerpunktthema der Herbstsynode war die landeskirchliche Initiative um die „Offenen Kirchen“. Doch vor der Behandlung des Themas standen der Bericht des Superintendenten sowie diverse Beschlussvorlagen auf der Tagesordnung.

Bericht des Superintendenten

Superintendent Hans-Jürgen Kant hielt in seinen Ausführungen nochmals Rückschau auf die vergangenen sechs Monate. Er hob besonders die Kooperationsvereinbarung zur Lebenswende sowie die Vereinbarungen mit der Stadtmission und dem Uni-Krankenhaus im Hinblick auf die Weiterführung der seelsorgerlichen Betreuung vor Ort heraus. Auch die Diskussion, um die strukturellen Veränderungen im Verkündigungsdienst, spielte in Kants Ausführungen eine gewichtige Rolle. Seine Ausführungen machten deutlich, dass es sich die Gremien nicht leicht gemacht haben: „Im Ergebnis dieses intensiven Prozesses schlagen Ihnen Struktur- und Stellenplanausschuss sowie Kreiskirchenrat für die heutige Tagung vor: Lassen Sie uns beim beschlossen Stellenplan 2025 bleiben! Wenn wir jetzt, an diesem Punkt anfangen, dann müssten wir grundsätzlich alle Stellen diskutieren und bewerten und einen neuen Stellenplanprozess eröffnen. Das kann nicht im Interesse der allermeisten Gemeinden sein. Ich plädiere dafür, alle Anstrengungen und den sorgfältigen Umgang mit den Rücklagen darauf zu richten, dass wir bis 2025 nicht unter die im Jahr 2012 geplanten Mitarbeitendenzahlen fallen. Und das, auch wenn ab 01. Januar 2019 schärfere Kriterien mit höheren Gemeindegliederzahlen und Einwohnerzahlen pro Mitarbeiter als Grundlage für die Finanzzuweisungen der Landeskirche gelten. […] Wir sind als Kirchenkreis nicht nur damit beschäftigt, uns zurückzuziehen, Strukturen zurückzubauen. Auch wenn wir den Abbau organisieren müssen, weil Gemeindegliederzahlen sinken, weil wir mehr Sterbefälle haben als Taufen, mehr Wegzug als Zuzug. Doch zugleich setzen wir neue Akzente: Wir unterstützen Gemeinden als die Basis unserer Arbeit, […] wir fördern Gemeinden, wenn sie sich auf den Weg machen, ihre Arbeit in sinnvollen Strukturen zu organisieren..."

Die Rede in ihrer Gesamtheit finden Sie unten zum Download bereitgestellt.

Beschlüsse zur künftigen Ausrichtung der Jugendarbeit und zur Citypfarrstelle

Die Beschlussvorlage zur Arbeit mit Jugendlichen, welche schon einstimmig den Kreiskirchenrat (KKR) „passierte“ traf auch in der Synode auf vorbehaltlose Zustimmung. Wesentlich mehr Diskussionsbedarf gab es bei der Beschlussvorlage zur Errichtung einer City-Pfarrstelle in der Marktkirche. Kant würdige in seinen einleitenden Worten die bisherige City-Arbeit, die schon in der Marktgemeinde läuft. Er ist sich aber auch sicher, dass dies zur bestmöglichen Nutzung aller Potentiale noch ausbaufähig ist. Daher bedarf es nach Einschätzung aller am Diskussionsprozess beteiligten Gremien eines Angebotes, dass einerseits die gute Arbeit vor Ort weiterhin stützt. Darüber hinaus soll die Citypfarrstelle auch bislang kirchendistanzierten oder –fernen Mitmenschen neue Zugänge zu Kirche und Spiritualität ermöglichen. Auch wenn nach Einschätzung der Marktgemeinde ein Stellenumfang für diese Arbeit von 100 Prozent gerechtfertigt sei, so schlug der Stellenplanausschuss der Synode einen die Begrenzung auf 75 Prozent vor.

In der sich daran anschließenden Diskussion fragte die Synodale Sonja Bartsch (Sonderseelsorge), ob und inwieweit die Stelle noch mit anderen Aufgaben (z.B. Religionsunterricht) auf 100 Prozent aufgestockt werden kann bzw. welche Rolle die Seelsorge im Aufgabenportfolio der oder des Stelleninhaber(-s/-in) spielt. Kant verwies erst einmal auf eine Findungsphase zu Beginn der Pfarrstelle, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Gerade am Anfang gilt es die Inhalte dieser Aufgabe neu zu definieren. Definition setzt dabei auch eine gewisse Offenheit voraus. Was braucht die Stadt und die Menschen die hier leben wirklich? „Ich denke, auch Seelsorge gehört da auf jeden Fall immer mit hinein., sagte Kant. Er betonte aber weiterhin, dass die letztliche Entscheidung, wie genau die Citypfarrstelle „gestrickt“ sein wird, einem Begleitausschuss obliegt. Wenn dies geklärt ist, so die Einschätzung des Superintendenten, sind im Laufe der Zeit auch – bestenfalls daran anknüpfende – weitere Aufgaben denkbar. Beispielhaft verwies Kant auf eine mögliche Beteiligung an den ökumenischen Feiern zur Lebenswende, wenn die Ressourcen dies hergeben.

Weniger euphorisch stand Sebastian Meyer von der halleschen Petrusgemeinde der Beschlussvorlage gegenüber. Nach Einschätzung seiner Gemeinde in Kröllwitz ist die Citypfarrstelle, durch die enge Anbindung an die Marktkirche, zu wenig von der dortigen Gemeinde getrennt. Unter Verweis auf die Ausführungen des Superintendenten zu Beginn der Sitzung mahnte der Synodale an, dass es inkonsequent sei, wenn man für die Einhaltung des Stellenplans werbe und mit solch einer Neueinrichtung die eigenen Grundsatzprinzipien umgeht. Dies ist aus Sicht der Gemeinde nicht zustimmungswürdig. Dem widersprach aber Kant: „Wir wollen nicht nur das weiterführen, was bisher geschieht, sondern wir wollen etwas Neues erschaffen.“. Genau das sei letztlich auch ein wichtiges Kennzeichen der benannten Offenheit bzw. und Basis für die inhaltliche Aufgabendefinition durch den externen Begleitausschuss. Unter Verweis auf den langwierigen Aushandlungsprozess mit der Marktkirchengemeinde teilte das geistliche Oberhaupt des Kirchenkreises die Befürchtungen der Petrusgemeinde nicht. Dieser Ansicht schloss sich auch die Synode des Kirchenkreises bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen an.

Antrag der Luthergemeinde zur Beibehaltung des bisherigen Umfangs der Pfarrstelle

Im unmittelbaren Nachgang an die Beschlussfassung zur Citypfarrstelle, hatte die Synode über einen Antrag der Luthergemeinde zu befinden. Der Gemeindekirchenrat der Gemeinde hatte beantragt, die künftige Kürzung der Pfarrstelle auf 50 Prozent und Verknüpfung mit der Krankenhausseelsorge nicht vorzunehmen und – u.a. durch Umverteilung von Verantwortlichkeiten bei der regionalen Konfirmanden- und Jugendarbeit - den aktuellen Stellenumfang von 100 Prozent vor Ort beizubehalten. Der Stellenplanausschuss sowie der Kreiskirchenrat konnten diesem Wunsch nicht folgen. Hans-Jürgen Kant: „Das war wirklich eine sehr schmerzliche Geschichte insgesamt, da es hier nicht um Umbau, sondern tatsächlich um Abbau geht.“ Der Superintendent betonte eindringlich, dass diese Entscheidung nichts über die wertvolle und gute Arbeit sowohl der hauptamtlich Mitarbeitenden als auch der Ehrenamtlichen vor Ort aussagt. Es geht lediglich darum, den immer geringer werdenden Mitgliederzahlen im Rahmen der Stellenplanentwicklung entsprechend Rechnung zu tragen. Nichts desto trotz wolle man der Gemeinde helfen und sie durch Übergangsregelungen unterstützen. Dieses Vorgehen unterstützte auch die Kreissynode bei lediglich sechs Enthaltungen mehrheitlich.

Konkretisierender Beschluss zum Stellenplan 2025

Der Grundsatzbeschluss der Kreissynode zur Stellenplanung 2025 sah bei den Veränderungen der Pfarrstellen die jeweiligen Ruhestandseintritte der Pfarrstelleninhaber vor. Dies ist für die Arbeit des Landeskirchenamtes zu unkonkret. Bei vier Enthaltungen in der Abstimmung zur terminlichen Festlegung der Schließung der Pfarrstelle Gesundbrunnen zum 1. April 2018 und der Schließung der Pfarrstelle Marktgemeinde II zum 1. Dezember 2016 konnte diesem Mangel abgeholfen werden.

Antrag der Kirchengemeinde Bennstedt zur höheren Vergütung  von ehrenamtlichen Organistinnen und Organisten

Der Antrag der Kirchengemeinde Bennstedt zur höheren Vergütung  von ehrenamtlichen Organistinnen und Organisten wurde mit Verweis auf die eindeutigen landeskirchlichen Regelungen mehrheitlich abgewiesen. Der Bereichsleiter Nord-Ost und stellvertretende Superintendent, Andreas Schuster, wies aber darauf hin, dass zum 20. September 2016 die entsprechende Verwaltungs-Dienstordnung geändert wurde und, wenn auch nur geringfügig, höhere Vergütungen vorgesehen sind.

Schwerpunkt: Offene Kirchen

Der Schwerpunkt der Synode drehte sich um das Thema offene Kirchen. Zu Beginn gaben drei Gemeinden einen kurzen Einblick in ihr Verfahren. Den Anfang machte das Team „Offene Marktkirche“ (aktiv seit 1972). Ca. 30 Ehrenamtliche versehen hier ihren Dienst. Zu den umfangreichen Aufgaben gehören Führungen und Gesprächen ebenso wie Kerzenkontrolle oder die Besucherstatistik. Die organisatorische Gesamtverantwortung liegt bei der jeweils zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer, aktuell bei Dr. Sabine Kramer. Die offene Marktkirche hält ihr Angebot ganzjährig und täglich vor.

Ganz anders der Ausblick von Gabrielle Bartsch in die Kirchengemeinde Wörmlitz-Böllberg, mit seinen zwei Kirchen. Die Böllberger Kirche öffnet jeden Samstag und Sonntag im Zeitraum von 10 bis 17 Uhr ihre Türen für Besucherinnen und Besucher. Da die wertvollen Kirchengüter unter Verschluss sind, ist das Gotteshaus in diesem Zeitraum auch unbeaufsichtigt. Die Radwegekirche St. Petrus in Wörmlitz ist im Sommer (Mai-September) täglich geöffnet. In beiden Kirchen gibt es eine – mehr oder weniger große – Gruppe, die die Schlüssel- bzw. Schließverantwortlichkeiten eigenständig regelt. Die jeweils diensthabenden „Schließer“ achten auf Ordnung. Bislang gab es glücklicher Weise in keiner der Kirchen Diebstahl oder Vandalismus.

Den Abschluss in den Erfahrungs-Blitzlichtern machte Pfarrer Heiner Urmoneit aus Schochwitz. Hier ist in den warmen Monaten von April bis Oktober das Gotteshaus von 10 - 18 Uhr geöffnet. Für das gerade zu besonderen Anlässen gut wahrgenommene Angebot macht man keine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Lediglich ein Schild weist auf die offene Kirche hin und „wer Lust hat kommt rein.“, so Urmoneit. Der Seelsorger sprach von guten Erfahrungen. Er  betonte aber gleichzeitig auch, dass sich das aufgrund des Pfarrsitzes vor Ort logistisch gut organisieren lässt. Darüber hinaus befinden sich im Kirchraum keine Wertgegenstände und die Zugänge zu Turm und Empore sowie der Altar sind verschließbar. In anderen Kirchen seines Bereiches würde sich dies ungleich schwieriger gestalten.

Im Nachgang an diese Ausblicke, übernahmen zwei Fachmänner das Mikrophon. Den Anfang machte der ehemalige Landeskonservator von Sachsen-Anhalt, Gotthard Voß. Der jetzige Rentner und ambitionierte Radfahrer, setzt sich bereits seit 2007 – damals noch in seiner hauptamtlichen Funktion – aktiv für das Thema „Offene Kirchen“ ein. Er wirbt dabei für ein Modell ohne Aufsicht. Gründe für die offenen Kirchen gibt es einige. Zwei stellt er gesondert heraus. Einerseits seien dies die Kirchen auch den Geldgebern, die aufwendige Restaurierungsarbeiten mitfinanzieren, schuldig. Andererseits hat man mit den geöffneten Kirchen eine gute Gelegenheit konfessionsübergreifend Menschen zu erreichen und deren Bedürfnis nach einem Ort der Stille und Abgeschiedenheit zu entsprechen. Ein Anfang wäre – nach Einschätzung von Voß - schon gemacht, wenn man sich den Schritt wagt und sich erst einmal langsam dauerhafte Öffnungen annähert, z.B. durch Öffnungen am Wochenende von Kirchen an touristischen Wegen und „lebendigen“ Friedhöfen.

Einen ganz anderen Blickwinkel brachte Dirk Erdelt von den Ecclesia-Versicherungsmaklern ein. Zu Beginn seiner Ausführungen zeigte der Makler in Kürze, was es alles schon an Versicherungsschutz gibt. So ist das Inventar über die Sammelversicherung der Landeskirche zu den benannten Gefahren, also bei Brand, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl (gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume) gesichert. Offene Kirchen waren aber aufgrund der freien Zugänglichkeit bislang  in die Deckung nicht mit eingeschlossen. Drauf hat die Landeskirche – Initiator der Kampagne „Offene Kirchen“ - reagiert. Ab dem 1. Januar 2017 können Gemeinden einen zusätzlichen Versicherungsschutz buchen. Kunst- und Kulturgegenstände sowie Wertsachen können damit in geöffneten Kirchen gegen Diebstahl, Mut- und böswillige Schäden versichert werden. Die versicherten Leistungen gehen von Reparatur, Wiederbeschaffung zum Neuwert bis hin zu Anfertigungen für Kopien für zerstörte bzw. abhanden gekommene Unikate. Der in der Prämie von 65,45 Euro pro Kirchengebäude (eigentlich 130,90 Euro, aber dieser Preis wird zu 50 Prozent von der EKM subventioniert) enthaltene Ersatz ist allerdings auf 50.000 Euro begrenzt und umfasst keine  Liebhaberpreise (oder Auktionswert) von Gegenständen. Nicht versichert sind weiterhin die Wegnahme von frei stehenden Gegenständen und durch Reinigung von Wänden, Fußboden etc. entstandene Kosten. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro bei Diebstahl und von 500 Euro bei böswilliger Beschädigung ist von den Gemeinden zu tragen. Es wird angeraten ausreichend Bilder zur Dokumentation des aktuellen Zustandes und Inventars anzufertigen.

Basierend auf Erfahrungsberichten und Fachvorträgen erging aus der Synode bei zwei Enthaltungen eine Empfehlung an die Gemeinden, die unten zum Download bereit steht.

Haushalt 2017

Der Haushalt für das kommende Jahr wurde einstimmig beschlossen. Für den Verkündigungsdienst inkl. Religionsunterricht stehen im kommenden Jahr 4.800.000 Euro im Kirchenkreis zur Verfügung. Nach Abzug von Einlagen werden hierfür ca. 200.000 Euro aus den Rücklagen entnommen. Die Präsentation finden sie zum Download unten bereitgestellt.

Beratung und Beschluss zu Förderung der Strukturentwicklung

Bei vier Enthaltungen wurde die Beschlussvorlage zur Förderung der Strukturentwicklung im Kirchenkreis mehrheitlich angenommen. Die Kreissynode fördert den Zusammenschluss von Kirchengemeinden und die Bildung von Kirchengemeindeverbänden im Zusammenhang mit den Gemeindekirchenratswahlen 2019. Diese finanzielle Förderung soll über drei Jahre gehen und sich auf eine Neubildung 2018 bzw. 2019 beziehen:

  • Jahr 1: 4.000 Euro pro Kirchengemeinde oder Kirchengemeindeverband, der in eine neue Einheit (KG oder KGV) übergeht;
  • Jahr 2: 3.000 Euro pro Kirchengemeinde oder Kirchengemeindeverband, der in eine neue Einheit (KG oder KGV) übergeht;
  • Jahr 3: 2.000 Euro pro Kirchengemeinde oder Kirchengemeindeverband, der in eine neue Einheit (KG oder KGV) übergeht.

Die Mittel werden aus der Rücklage des Strukturfonds entnommen.

Abstimmungsergebnis zur Verwendung der kreiskirchlichen Kollekten (rot markierte erhalten Zuwendungen): 

  1. Kindernothilfe: 43 Stimmen
  2. Telefonseelsorge Halle e.V.: 28 Stimmen
  3. Schnitte e.V. - CVJM: 25 Stimmen
  4. Dorforgeln: 24 Stimmen
  5. Wärmestube der Stadtmission: 23 Stimmen
  6. Krankenhausseelsorge: 22 Stimmen
    (Entscheid im Losverfahren, das Stimmengleichheit mit Villa Jühling)
  7. Villa Jühling: 22 Stimmen
  8. Gefängnisseelsorge: 19 Stimmen
  9. Stiftung Petersberg:  12 Stimmen
  10. EC-Verein – Entschieden für Christus: 4 Stimmen

Abstimmungsergebnis zur Verwendung der Mittel aus dem 2-Prozent-Apell  (rot markierte erhält Zuwendung)

  • Zomba Hospital Projekt in Malawi (Afrika – Antrag der KG Ostrau): 22 Stimmen
    Weitere Informationen unter: www.zomba-hospital-projekt.de

  • Flüchtlinge in Not – Psychosoziale Hilfe für traumatisierte Menschen in Halle: 14 Stimmen
  • Evang.-Lutherische Gemeinde in Grodno (Weißrussland) EKM Katalog und des Lothar Kreysig Ökumenezentrum: 1 Stimme

Abschließendes:

Synodenmitglied Dr. Rürup beantragte bereits zu Beginn der Synode, dass das kreiskirchliche Parlament einen Antrag an die Landessynode/ das Landeskirchenamt stellen solle, dass das Verfahren zu Inkrafttreten von Friedhofssatzungen geändert werde. Er begründete dies damit, dass es im aktuellen Verfahren einer Veröffentlichung des gesamten Regelwerkes im Amtsblatt bedürfe. Dies ist meist aufgrund des Umfangs einer solchen Verordnung kaum praktikabel und sorgt finanziell für erhebliche Belastungen der betroffenen Gemeinden. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Kreiskirchenrat verwiesen.

Pfarrerin Dr. Sabine Kramer berichtete kurz zum Stand der Visitation in der Anstalts-Gemeinde des Diakoniewerkes. Ende November soll hier der Visitationsbescheid ergehen. In ihrer Funktion als Reformationsbeauftragte des Kirchenkreises warb die Seelsorgerin darüber hinaus für den Kirchentag auf dem Weg 2017 in Halle/Eisleben. Insbesondere die Unterbringung der Gäste bedarf der Unterstützung durch die Gemeinden, da hier Privatquartiere in ausreichender Anzahl benötigt werden. Eine entsprechende Werbeoffensive läuft dann ab Januar 2017. Ein Hinweis auf die gemeinsame Sonderausstellung von Franckeschen Stiftungen und Marienbibliothek anlässlich des Reformationsjubiläums beendete die Ausführungen Kramers.

Die EKD fordert ihre Gemeinden auf, über die Kreis- und Landessynoden Beschlussanträge einzureichen, die an die Bundesregierung gerichtet werden und diese auffordert, die Verwendung von ABC- Waffen durch das Grundgesetz zu ächten. Das Präsidium der Kreissynode schlägt vor, dass die Kirchgemeinden dieses Thema behandeln und dass die Rückmeldungen der Gemeinden auf der Frühjahrssynode behandelt werden. Bei jeweils einer Gegenstimme und Enthaltung wurde dieser Verfahrensweise zugestimmt.

Die Frühjahrssynode im kommenden Jahr findet am 22. April 2017 in der Paulus-Gemeinde statt.

Foto: (c) Ulrich Mang

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