Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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20.05.2020
Die aktuelle Rundverfügung der Landeskirche EKM gibt den Gemeinden mehr Spielraum in der Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind die Gemeinden verpflichtet, ihren Gästen das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung zu empfehlen. Besucherinnen und Besucher, die dies nicht können oder möchten, dürfen aber - wenn die Gemeinde dies gestattet - trotzdem an den Veranstaltungen teilnehmen. Insbesondere in diesen Fällen ist auf die entsprechende Abstandswahrung zu achten. Unabhängig davon erhöht sich dieser Freiraum für alle auf drei Meter, wenn während des Gottesdienstes im geschlossenen Raum gesungen wird.
Bei Gottesdiensten im Freien kann man bei Einhaltung der Abstandsregelungen ggf. bereits auf Mund- und Nasenbedeckung verzichten. Der Gesang und der Einsatz von Blasinstrumenten sind hier möglich.
Reguläre Chor- und Bläserproben sind weiterhin untersagt (siehe: Regelungen in Sachsen-Anhalt).