Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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25.03.2020
Seit dem 24. März 2020 gilt in Sachsen-Anhalt die neue SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung in Verbindung mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.03.20. Superintendent Hans-Jürgen Kant verweist darauf, dass alle Bestimmungen strikt einzuhalten sind. Insbesondere gilt weiter das Verbot von Gottesdiensten und Veranstaltungen mit der physischen Teilnahme von Gemeindegliedern und Menschen darüber hinaus.
„Dennoch“, so Kant, „die neue Verordnung stellt positiv auch die Dinge klar, die uns noch möglich sind.“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten weiter trauernde Familien bei Beerdigungen am Grab (§ 1, Abs. 3, Punkt 3). Sie halten wichtige Kirchen wie die Marktkirche stundenweise offen, wo sie zur individuellen Einkehr herzlich einladen (§ 18, Abs. 3, Punkt 14) und sie sind in Krisensituationen zum Seelsorgegespräch mit einzelnen Menschen, ggf. auch zur Begleitung Sterbender bereit. Dabei sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne von § 16, Abs. 1 grundsätzlich gehalten, die digitalen Medien zu nutzen.
„Und genauso kann unsere Bahnhofsmission weiter arbeiten und ein Frühstücksangebot für sozial Schwache und wohnungslose Menschen aufrecht erhalten (Sonderregelungen § 16).“ Freut sich Hans-Jürgen Kant. Bis zu 40 Personen nutzen täglich dieses Angebot. Heike Müller und ihr Team verteilen dabei Lebensmittel-Beutel an Bedürftige von der Eingangstür aus.
Alternativ werden im Kirchenkreis viele neue Formate entwickelt, darunter Onlinegottesdienste, Video- und Telefonzusammenkünfte, in denen Kontakte weiter gepflegt werden. Auch das Balkonsingen des Liedes „Der Mond ist aufgegangen“, angeregt durch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), führt jeden Abend eine ganze Reihe von Menschen hier und dort in Halle – mit dem gebotenen und dem natürlich gegebenen Abstand – zusammen.