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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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14.01.2025

Struktur- und Stellenplan 2035 startet Anhörungsphase

Gestern stimmte der Kreiskirchenrat in seiner Sitzung dem vom Struktur- und Stellenplanausschuss vorgeschlagenen Weg zur Anhörung der Kirchengemeinden zu. Die Anhörung erfolgt damit ausschließlich schriftlich und in einer auf ca. sechs Wochen festgelegten Anhörungszeit.

Zugleich gibt es für die drei künftigen Landregionen und für den Stadtbereich in seiner Gesamtheit jeweils eine Informationsveranstaltung. Hierzu werden die Kirchenältesten eingeladen direkt eingeladen. Diese Informationsveranstaltungen dienen der Erläuterung und dem Austausch zu den vorgeschlagenen Kirchenkreisstrukturen im Kirchenkreis.

Region Ost    

  • Anhörungszeitraum: 07. Januar bis 22. Februar 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 15. Januar 2025, 19:00 Uhr, Evang. GS Oppin

Region Nord (Anmeldung) 

  • Anhörungszeitraum: 01. Februar – 16. März 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 12. Februar, 19:00 Uhr, Könnern

Region West (Anmeldung) 

  • Anhörungszeitraum: 17. Februar – 06. April 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 26. Februar 2025, 19:00 Uhr, n.n.

Stadtregionen: Mitte-Süd, Mitte-Nord und Mitte-West (Anmeldung)     

  • Anhörungszeitraum: 24. Februar -10. April 2025
  • Infoveranstaltung: Montag, 10. März 2025, 18:30 Uhr, Kreiskirchenamt, Grüner Saal       

Unabhängig davon sind die Mitglieder des Ausschusses aber auch bereit, auf Einladung in die Gemeindekirchenräte zu kommen.

Folgende auf der Kreissynode am 10. Mai 2025 beabsichtigten Beschlüsse bringt der Struktur- und Stellenplanausschuss in den Gemeindekirchenräten zur schriftlichen Anhörung mit der Bitte um Stellungnahme:

  1. Die Kreissynode geht bei ihren Planungen von einer Zielzahl von 28,35 Stellen im Verkündigungsdienst im Jahr 2035 aus. Mit 18 Pfarrstellen, 4,35 Kantor/innen-Stellen und 6,00 gemeindepädagogischen Stellen gemäß der anhängenden Tabellen und Aufschlüsselungen.
  2. Ab 01. Mai 2026 gibt es im Kirchenkreis sechs Gestaltungsräume (siehe Tabellen). Sie bilden nach kreiskirchlicher Maßgabe jeweils eine Regionalkonferenz und einen Geistlichen Rat (=Arbeitstitel). In der Region West konstituieren sich diese Gremien bis zum 01. Mai 2026, in den anderen fünf Regionen spätestens zum 01. Januar 2027.
  3. Die Gemeindepfarrstellen Dölau, Emmaus Halle-Neustadt, Schochwitz und Teutschenthal werden mit dem 31. Dezember 2026 aufgehoben. Zum 01. Januar 2027 werden vier Regional- bzw. Kreispfarrstellen für den Gestaltungsraum West mit einem Dienstumfang von jeweils 100 % errichtet.
  4. Die Pfarrstelle Petrus Halle (50 %) wird mit dem 30. Juni 2025 aufgehoben. Die Pfarrstelle St. Bartholomäus Halle (75 %) wird zum 1. Juli 2025 um 25 % erweitert. Der Pfarrstelleninhaber St. Bartholomäus Halle ist dann mit einem uneingeschränkten Dienstumfang von 100 % für die pfarramtliche Versorgung der beiden Kirchengemeinden St. Bartholomäus Halle und St. Petrus Halle zuständig.
  5. Die Kreispfarrstelle für die Seelsorge im Universitätsklinikum (100 %) wird mit dem Ablaufen des Berufungszeitraumes der Stelleninhaberin zum 28. Februar 2032 auf einen Dienstumfang von 75 % reduziert. Der Kirchenkreis wird sich um eine Refinanzierung der wegfallenden Stellenanteile durch das Klinikum bemühen.
  6. Die Pfarrstelle Hohenthurm (100 %) wird mit Wirkung vom 01. Januar 2026 auf eine Pfarrstelle mit einem Dienstumfang von 75 % reduziert.
  7. Die Pfarrstelle Ostrau (50 %) wird mit dem Ausscheiden bzw. Erreichen des Ruhestandes des derzeitigen Pfarrstelleninhabers zum 30.06.2031 aufgehoben. Der Kirchengemeindeverband KSP Ostrau sowie die KG Krosigk werden dem Pfarramt Teicha zugeordnet, die KG Schlettau der Pfarrstelle Wettin.
  8. Mit dem Schließen der Pfarrstelle Ostrau wird der Dienst innerhalb der ordinierten Gemeindepädagogenstelle im Pfarrbereich Teicha neu geordnet: Sie umfasst, nachdem die Pfarrstelle Ostrau aufgehoben wurde, ab dem 01.07.2031 dann 75 % pfarramtlichen Dienst und 25 % gemeindepädagogischen Dienst.
  9. Im Gestaltungsraum Nord (Könnern, Wettin, Teicha) bleibt bis zum Ausscheiden bzw. bis zum Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaberin der gemeindepädagogischen Stelle, also spätestens zum 31.08.2037 eine volle privatrechtliche Gemeindepädagogenstelle (100 %) erhalten. Ab 01.09.2037 wird diese Stelle bei einer Neubesetzung auf 75 % reduziert.
  10. Im Gestaltungsraum Ost (Dieskau, Hohenthurm, Landsberg) wird mit dem Ausscheiden bzw. Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaberin in Reideburg die privatrechtliche Gemeindepädagogenstelle im Pfarrbereich Dieskau geschlossen. Es stehen spätestens ab 1. Juni 2032 nur noch 75 % für die Gemeindepädagogik im Gestaltungsraum Ost zur Verfügung.
  11. Der Stellenumfang für die gemeindepädagogische Arbeit in den Kirchengemeinden St. Bartholomäus und Petrus (75 %) im Gestaltungsraum Mitte-West wird mit dem Dienstende des jetzigen Stelleninhabers, spätestens zum 01.01.2035, auf einen Dienstumfang von 50 % reduziert.
  12. Die Stelle der Referentin für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (75 %) wird mit dem Ausscheiden bzw. mit dem Erreichen des Ruhestandes der Stelleninhaberin zum 01.09.2029 auf einen Dienstumfang von 50 % reduziert.
  13. Die Stelle für die Kirchenmusik im Gestaltungsraum Mitte-Süd wird weiter mit einem Dienstumfang von 75 % beschrieben. Hier erfolgte wegen der Ausschreibung im November 2024 eine vorgezogene Reduzierung um 25 %.
  14. Die Stelle des Kirchenmusikers im Pfarrbereich Könnern (50 %) wird mit dem Erreichen des Ruhestandes des derzeitigen Kantors zum 01. Juli 2029 aufgehoben.
  15. Die Stelle des Kreiskantors im Kirchenkreis wird weiterhin mit 10 % Dienstumfang beschrieben.

Durch die Anhörungen und die Aufnahme von Veränderungswünschen können sich die Beschlussvorlagen bis zur Kreissynode am 10. Mai 2025 noch verändern.

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