Kirchenkreis Halle/Saalkreis, Superintendent Hans-Juergen Kant
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14.01.2025
Gestern stimmte der Kreiskirchenrat in seiner Sitzung dem vom Struktur- und Stellenplanausschuss vorgeschlagenen Weg zur Anhörung der Kirchengemeinden zu. Die Anhörung erfolgt damit ausschließlich schriftlich und in einer auf ca. sechs Wochen festgelegten Anhörungszeit.
Zugleich gibt es für die drei künftigen Landregionen und für den Stadtbereich in seiner Gesamtheit jeweils eine Informationsveranstaltung. Hierzu werden die Kirchenältesten eingeladen direkt eingeladen. Diese Informationsveranstaltungen dienen der Erläuterung und dem Austausch zu den vorgeschlagenen Kirchenkreisstrukturen im Kirchenkreis.
Unabhängig davon sind die Mitglieder des Ausschusses aber auch bereit, auf Einladung in die Gemeindekirchenräte zu kommen.
Folgende auf der Kreissynode am 10. Mai 2025 beabsichtigten Beschlüsse bringt der Struktur- und Stellenplanausschuss in den Gemeindekirchenräten zur schriftlichen Anhörung mit der Bitte um Stellungnahme:
Durch die Anhörungen und die Aufnahme von Veränderungswünschen können sich die Beschlussvorlagen bis zur Kreissynode am 10. Mai 2025 noch verändern.