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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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Rahmenschutzkonzept

Präambel

Wir wollen Kirche als lebendigen und menschenfreundlichen Ort gestalten, an dem sich das Evangelium Jesu Christi entfalten kann.  

Gott schuf den Menschen zu seinem Ebenbilde (1. Mose 1, 26-27). Damit wird die besondere Würde eines jeden einzelnen Menschen ausgedrückt, welche aus der Beziehung zu Gott resultiert. Wir sind von Gott gewollt und geliebt und so sollen auch wir in Beziehungen zu anderen Menschen leben. Jesus würdigt in Markus 10, 13-16 besonders die Kinder als Vorbilder des Reiches Gottes. 

Wir stellen uns der Verantwortung, dass es in unserer Arbeit mit Menschen Situationen geben kann, die die Überschreitung persönlicher Grenzen begünstigen.   

Überall, wo Menschen gemeinsam arbeiten und Gemeinschaft leben, entstehen Beziehungen und Abhängigkeiten. Unsere Aufgabe ist, eine Umgebung zu gestalten, in der diese Beziehungen nicht missbraucht werden. 

An allen unseren kirchlichen Orten – in der Kirche, im Gemeindehaus, in der Kindertagesstätte bis hin zum Verwaltungsamt und auf Freizeiten – sollen Menschen jeden Alters unbeschwert und angstfrei zusammenkommen können. 

Dafür dient das „Schutzkonzept des Kirchenkreis Halle-Saalkreis gegen sexualisierte Gewalt“.  

Das aktuelle Rahmenschutzkonzept des Kirchenkreises finden Sie auch hier als pdf zum Download:

2409_Rahmenschutzkonzept (*.pdf-Datei, 12 MB)


Zielsetzung

In unserem Kirchenkreis sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden.  

Mit einer offenen Willkommenskultur möchten wir erreichen, dass sich alle sicher und wohl fühlen.  

Wir schaffen Möglichkeiten zur Partizipation und geben Menschen die Chance ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entdecken, entfalten und teilen zu können.  

Alle Menschen haben das Recht auf Achtung und Schutz  

  • ihrer Würde und Selbstbestimmung  
  • ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit. 

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Potential- und Risikoanalyse

Die Potential- und Risikoanalyse bildet das Fundament eines jeden Schutzkonzeptes.  

Die Potentialanalyse dient der Verstetigung gelungener Bedingungen und ihrer Weiter-entwicklung (Hilfefragen: Was funktioniert gut? Was ist gelungen?).  

Die Risikoanalyse deckt identifizierte Risiken auf, erkennt Situationen, die ungute Gefühle erzeugen, in denen eindeutige Antworten nicht gegeben werden können und findet Lücken in der Sicherheit.  

Beide dienen dazu, alle „Räume“ der Gemeinde, eines gemeindeübergreifenden Dienstes oder einer Einrichtung bewusst wahrzunehmen und auf relevante Struktureigentümlichkeiten hin zu befragen.   (...)

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Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Als Kirchenkreis Halle-Saalkreis der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland arbeiten wir auf Grundlage eines gemeinsamen Verhaltenskodexes. 

Er mündet in eine Selbstverpflichtungserklärung aller haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in unseren Arbeitsbereichen. 

Die Selbstverpflichtungserklärung ist durch alle tätigen Personen abzugeben und bei den Zuständigen vor Ort zu hinterlegen. 

Das Schutzkonzept mit seinen Unterpunkten ist in Bewerbungszusammenhängen anzusprechen, die Bewerber*innen müssen hier ihren Umsetzungswillen bekunden.   (...)

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Erweitertes Führungszeugnis in der Arbeit mit Schutzbefohlenen

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit. Sie verhindert, dass einschlägig vorbestrafte Personen beschäftigt werden und hat somit eine Signalfunktion. Personen, die Umgang mit Schutzbefohlenen und Zugang zu den Räumlichkeiten haben, legen zur Einsicht nach § 72 a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vor.  (...)

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Fortbildungen

Ein weiterer wichtiger Baustein präventiver Arbeit sind verpflichtende Fortbildungen für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende zum Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt”.  

Ziel der Fortbildungen ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und Handlungskompetenz im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu vermitteln.  

Um eine „Kultur des Hinschauens und Handelns“ zu etablieren, braucht es sowohl Hintergrundwissen als auch die Bereitschaft, sich mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen. Im Konfliktfall können Mitarbeitende den Betroffenen mit Verständnis und Sensibilität begegnen. 

Die Schulungen befähigen, mögliche Gefährdungen zu erkennen, und tragen dazu bei, Handlungsfähigkeit herzustellen.  (...)

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Partizipation

Als ein zentraler Schlüssel im Kinderschutz gilt die Partizipation. Unter Partizipation wird die altersgerechte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in alle das Zusammenleben betreffenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse verstanden.  

Kinder und Jugendliche lernen, ihre Gefühle und Bedürfnisse zu artikulieren. Sie müssen im Rahmen einer wirkungsvollen Partizipation die Möglichkeit haben, sich an Diskussions- und Entscheidungsprozessen innerhalb der Einrichtung / der Gruppe zu beteiligen, ihre Interessen einbringen zu können und Gehör zu finden.  

So ist es ratsam, auch im Rahmen der Potential- und Risikoanalyse Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene als Expert*innen ihrer eigenen Sache zu befragen und sie zu beteiligen, welche Potentiale und Gefährdungen sie selbst wahrnehmen.   (...)

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Präventionsgrundsätze in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.  

Unter Prävention verstehen wir alle sinnvollen Maßnahmen, die zur Vorbeugung, Verhinderung und Beendigung von sexueller Gewalt beitragen. Dabei ist es uns wichtig, dass Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene mit den Präventionsgrundsätzen vertraut sind. Diese dienen zur Wissensvermittlung und Stärkung.  (...)

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Beratungs- und Meldemöglichkeit

Ansprechstelle der EKM 

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bietet Betroffenen, die sexualisierte Gewalt im kirchlichen Bereich erfahren mussten, Beratung und Unterstützung an. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht.  (...)

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Intervention

Der Begriff „Intervention“ stammt vom lateinischen Wort „intervenire“ ab, was „sich einschalten, dazwischentreten“ bedeutet.  

Bei einer Intervention handelt es sich um ein geplantes und gezieltes Eingreifen, um Störungen, Probleme oder Beschwerden über Grenzverletzungen, Verdachtsfälle oder gar Vorfälle sexualisierter Gewalt aufzudecken, zu beheben oder ihnen vorzubeugen.  (...)

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