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Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis

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13.02.2025

Intensive Diskussionen zur Stellenplanung im Norden des Kirchenkreises

Dass die im Stellenplan 2035 vorgesehenen Veränderungen im künftigen Bereich Nord für viel Gesprächsbedarf sorgen würden, war erwartbar. Der gut gefüllte Könneraner Gemeindesaal zeigte am gestrigen Abend dies noch einmal eindrücklich. 35 Personen waren gekommen, um sich von Mitgliedern des Struktur- und Stellenplan-Ausschusses über die geplanten Strukturen und Stellenzuschnitte informieren zu lassen.

Ablauf und inhaltliche Struktur des Abends entsprachen der gleichen Veranstaltung in Oppin. Mit seinem Brückenschlag von großen und kleinen Anlässen zur Resignation hin zur uns alle tragenden Hoffnung eröffnete Superintendent Hans-Jürgen Kant das Treffen. In mehreren Themenblöcken stellte im Anschluss Werner Meyknecht zentrale Aspekte des Stellenplanprozessses vor, die abwechselnd in Diskussionsrunden vertieft wurden.

Kirchenmusik im Fokus der Debatte

Während anfangs die grundsätzlichen Ausgangslagen – Mitgliederrückgang, sinkende Finanzmittel und Personalmangel – noch wenig Gesprächsbedarf erkennen ließen, änderte sich dies mit der Vorstellung der tragenden Prinzipien der Stellenplanung. Besonders die Konzentration der Kirchenmusik auf städtische Gebiete führte zu einer sachlichen, aber nicht minder emotional geführten Diskussion.

Der aktuelle Entwurf der Stellenplanung 2035 sieht vor, dass die Stelle des Kirchenmusikers im Pfarrbereich Könnern mit dem Erreichen des Ruhestandes des derzeitigen Kantors, also zum 01. Juli 2029, aufgehoben wird. Dies ist in seiner Konsequenz die Weiterführung des Grundsatzes des zurückliegenden Stellenplans 2025, der hauptamtlich verantwortete Kirchenmusik auf die Stadt konzentriert.

Mit der pointierten Aussage „Musik hat bei uns [Anmerkung der Redaktion: Pfarrbereich Können] eine tragende Rolle und ist wichtig“ legte die Diskussionsrunde einen "fliegenden Start" hin. Ohne die Chorarbeit, so die Befürchtung in anschließenden Wortmeldungen, bräche auch noch der Rest des kirchlichen Lebens vor Ort weg. Der Verweis auf das Förderprogramm „Kirchenmusik auf dem Land“ wurde als wenig tragfähig angesehen. Die Region sei nicht mit dem „Speckgürtel von Halle“ vergleichbar, wo man mit finanziellen Anreizen potentielle nebenamtliche Chorleiterinnen und Chorleiter anlocken könne. Im Gegensatz zur Stadt sei zudem das Potenzial an qualifizierten Personen begrenzt. Daher sei es sinnstiftender, so eine Einbringerin, die hauptamtlichen Kirchenmusikstellen nicht in Halle zu konzentrieren, sondern (auch) auf den ländlichen Raum zu verteilen.

Zusätzlich stünde der nördliche Bereich des Kirchenkreises noch vor einem, die Situation verstärkenden strukturellen Dillema. Kirchlicherseits zwar an Halle angebunden orientiert sich der Sozialraum – insbesondere der Pfarrbereich Könnern - eher am nahegelegene Bernburg. Entgegen zur Händelstadt gibt es aber in der anhaltinischen Residenzstadt keine Ausbildung für ehrenamtliche Chorleitung, was die Findung weiter erschwert. Ein eindrückliches Bild brachte die Diskussion auf den Punkt: „Wir haben weniger Wasser, aber die Leute haben Durst.“

Dass sich mit Beharrlichkeit und Willensstärke trotzdem Lösungen finden lassen zeigte das Beispiel Wettin, vorgestellt vom ehemaligen Präses Thomas Herrmann. Trotz hoher Fluktuation konnte über die zurückliegenden Jahre der örtliche Chor auch ohne hauptamtliches Engagement aufrecht erhalten werden – einfach sei dies aber nicht gewesen.

Meyknecht betonte in der Diskussion wiederholend, dass Anträge, die lediglich darauf abzielen Stellenkürzungen zurückzunehmen, ohne gleichzeitig Alternativvorschläge zu unterbreiten, aller Voraussicht nach wenig Chancen auf Zustimmung im federführenden Ausschuss haben. Dabei nahm er Bezug auf das bereits 2024 eingesandte Schreiben des Pfarrbereiches Könnern zur Kirchenmusik. Dieses wurde zwar im Gremium wahrgenommen, war aber nicht mehrheitsfähig.

Im fortdauernden Ringen um Lösungen wurde kurzzeitig ein Idee bewegt, die an den - von der Synode verworfenen - Alternativvorschlag des Ausschusses für kirchliches Leben erinnerte. Der diskutierte Ursprungsimpuls, die geplante Stelle im Bereich Könnern auf Kirchenmusik und Pfarramt aufzuteilen, wurde zwar - auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität für mögliche Bewerberinnen und Bewerber - als wenig sinnvoll erachtet. Diese Idee weiterverfolgend wurde aber auf regionaler Ebene eine Lösung in den Blick genommen, die ein Zusammenwirken der unterschiedliche Berufszweige - also Pfarramt und Kirchenmusik - bei gleichem Gesamtstellenumfang in den Blick nahm.

Grundsatzfragen und Zukunftsperspektiven

Im weiteren Verlauf des Abends verlagerte sich die Diskussion vom spezifischen Anliegen um die Kirchenmusik auf grundlegende Zukunftsfragen der Kirche. Die Teilnehmer äußerten ihre Sorge über den fortschreitenden Abwärtstrend und betonten die Notwendigkeit, diesem aktiv entgegenzuwirken. Die emotionale Beteiligung zeigte sich auch in persönlichen Äußerungen: „Es macht mich wütend und traurig, dass ich keine Aktionen gegen den Abwärtstrend sehe.“ Eine Teilnehmerin fasste ihre Befürchtungen noch drastischer zusammen als sie sagte: „Ich bin fest davon überzeugt, dass wir [Anm. d. Redaktion: Kirche] uns abschaffen.“ Der referierende Werner Meyknecht hielt dem allerdings entgegen: „Nein, wir verändern uns nur – das aber in einem Tempo, das uns erschreckt.“ Basierend auf unterschiedlichen Erhebungen sowie eigenen Erfahrungen machte der Landsberger Pfarrer nochmals sehr deutlich, dass allein aufgrund des demografischen Wandels der Mitgliederschwund weiter anhalten wird. Kirchenspezifische Gründe – wie zum Beispiel aktive Austritte – verstärken bzw. beschleunigen diesen Prozess „nur“.  Daher brauche es Kooperationen und neue Formen von Kirche, unabhängig von Mitgliedschaften.

Zusammenarbeit als Schlüssel

Mit Blick auf die strukturellen Veränderungen (hierzu im Detail) betonte Meyknecht abschließend die Notwendigkeit, in veränderten Arbeitsmodi zu denken. "Zusammenarbeit dort, wo sie sinnvoll ist", d.h. im Sinne regio-lokaler Gemeindeentwicklung gilt es künftig noch stärker lokale Besonderheiten und regionale Möglichkeiten zusammenzuzudenken.

Das Bild vom Beginn der Diskussion aufgreifend resümierte Pfarrer Eckart Warner, Mitglied im Struktur- und Stellenplan-Ausschuss, „Wonach haben wir Durst? Nach dem Evangelium! Es liegt an uns allen, diesen Durst oder Appetit auch bei anderen zu wecken – unabhängig von Strukturen.“

Termine der Informationsveranstaltungen und Anhörungszeiträume

Region Ost    

  • Anhörungszeitraum: 07. Januar bis 22. Februar 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 15. Januar 2025, 19:00 Uhr, Evang. GS Oppin

Region Nord

  • Anhörungszeitraum: 01. Februar – 16. März 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 12. Februar, 19:00 Uhr, Könnern

Region West (Anmeldung) 

  • Anhörungszeitraum: 17. Februar – 06. April 2025
  • Infoveranstaltung: Mittwoch, 26. Februar 2025, 18:00 Uhr, Gemeindehaus Höhnstedt

Stadtregionen: Mitte-Süd, Mitte-Nord und Mitte-West (Anmeldung)     

  • Anhörungszeitraum: 24. Februar -10. April 2025
  • Infoveranstaltung: Montag, 10. März 2025, 18:30 Uhr, Kreiskirchenamt, Grüner Saal       

Unabhängig davon sind die Mitglieder des Ausschusses aber auch bereit, auf Einladung in die Gemeindekirchenräte zu kommen.

Folgende auf der Kreissynode am 10. Mai 2025 beabsichtigten Beschlüsse bringt der Struktur- und Stellenplanausschuss in den Gemeindekirchenräten zur schriftlichen Anhörung mit der Bitte um Stellungnahme:

  1. Die Kreissynode geht bei ihren Planungen von einer Zielzahl von 28,35 Stellen im Verkündigungsdienst im Jahr 2035 aus. Mit 18 Pfarrstellen, 4,35 Kantor/innen-Stellen und 6,00 gemeindepädagogischen Stellen gemäß der anhängenden Tabellen und Aufschlüsselungen.
  2. Ab 01. Mai 2026 gibt es im Kirchenkreis sechs Gestaltungsräume (siehe Tabellen). Sie bilden nach kreiskirchlicher Maßgabe jeweils eine Regionalkonferenz und einen Geistlichen Rat (=Arbeitstitel). In der Region West konstituieren sich diese Gremien bis zum 01. Mai 2026, in den anderen fünf Regionen spätestens zum 01. Januar 2027.
  3. Die Gemeindepfarrstellen Dölau, Emmaus Halle-Neustadt, Schochwitz und Teutschenthal werden mit dem 31. Dezember 2026 aufgehoben. Zum 01. Januar 2027 werden vier Regional- bzw. Kreispfarrstellen für den Gestaltungsraum West mit einem Dienstumfang von jeweils 100 % errichtet.
  4. Die Pfarrstelle Petrus Halle (50 %) wird mit dem 30. Juni 2025 aufgehoben. Die Pfarrstelle St. Bartholomäus Halle (75 %) wird zum 1. Juli 2025 um 25 % erweitert. Der Pfarrstelleninhaber St. Bartholomäus Halle ist dann mit einem uneingeschränkten Dienstumfang von 100 % für die pfarramtliche Versorgung der beiden Kirchengemeinden St. Bartholomäus Halle und St. Petrus Halle zuständig.
  5. Die Kreispfarrstelle für die Seelsorge im Universitätsklinikum (100 %) wird mit dem Ablaufen des Berufungszeitraumes der Stelleninhaberin zum 28. Februar 2032 auf einen Dienstumfang von 75 % reduziert. Der Kirchenkreis wird sich um eine Refinanzierung der wegfallenden Stellenanteile durch das Klinikum bemühen.
  6. Die Pfarrstelle Hohenthurm (100 %) wird mit Wirkung vom 01. Januar 2026 auf eine Pfarrstelle mit einem Dienstumfang von 75 % reduziert.
  7. Die Pfarrstelle Ostrau (50 %) wird mit dem Ausscheiden bzw. Erreichen des Ruhestandes des derzeitigen Pfarrstelleninhabers zum 30.06.2031 aufgehoben. Der Kirchengemeindeverband KSP Ostrau sowie die KG Krosigk werden dem Pfarramt Teicha zugeordnet, die KG Schlettau der Pfarrstelle Wettin.
  8. Mit dem Schließen der Pfarrstelle Ostrau wird der Dienst innerhalb der ordinierten Gemeindepädagogenstelle im Pfarrbereich Teicha neu geordnet: Sie umfasst, nachdem die Pfarrstelle Ostrau aufgehoben wurde, ab dem 01.07.2031 dann 75 % pfarramtlichen Dienst und 25 % gemeindepädagogischen Dienst.
  9. Im Gestaltungsraum Nord (Könnern, Wettin, Teicha) bleibt bis zum Ausscheiden bzw. bis zum Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaberin der gemeindepädagogischen Stelle, also spätestens zum 31.08.2037 eine volle privatrechtliche Gemeindepädagogenstelle (100 %) erhalten. Ab 01.09.2037 wird diese Stelle bei einer Neubesetzung auf 75 % reduziert.
  10. Im Gestaltungsraum Ost (Dieskau, Hohenthurm, Landsberg) wird mit dem Ausscheiden bzw. Ruhestand der derzeitigen Stelleninhaberin in Reideburg die privatrechtliche Gemeindepädagogenstelle im Pfarrbereich Dieskau geschlossen. Es stehen spätestens ab 1. Juni 2032 nur noch 75 % für die Gemeindepädagogik im Gestaltungsraum Ost zur Verfügung.
  11. Der Stellenumfang für die gemeindepädagogische Arbeit in den Kirchengemeinden St. Bartholomäus und Petrus (75 %) im Gestaltungsraum Mitte-West wird mit dem Dienstende des jetzigen Stelleninhabers, spätestens zum 01.01.2035, auf einen Dienstumfang von 50 % reduziert.
  12. Die Stelle der Referentin für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (75 %) wird mit dem Ausscheiden bzw. mit dem Erreichen des Ruhestandes der Stelleninhaberin zum 01.09.2029 auf einen Dienstumfang von 50 % reduziert.
  13. Die Stelle für die Kirchenmusik im Gestaltungsraum Mitte-Süd wird weiter mit einem Dienstumfang von 75 % beschrieben. Hier erfolgte wegen der Ausschreibung im November 2024 eine vorgezogene Reduzierung um 25 %.
  14. Die Stelle des Kirchenmusikers im Pfarrbereich Könnern (50 %) wird mit dem Erreichen des Ruhestandes des derzeitigen Kantors zum 01. Juli 2029 aufgehoben.
  15. Die Stelle des Kreiskantors im Kirchenkreis wird weiterhin mit 10 % Dienstumfang beschrieben.

Durch die Anhörungen und die Aufnahme von Veränderungswünschen können sich die Beschlussvorlagen bis zur Kreissynode am 10. Mai 2025 noch verändern.

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